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Händlerbedingungen

Stand: 2026-10-25-v8

Für Händler, die den Händlerbedingungen (Version 2026-10-11-v3) und den P2B-Informationen (Version 2026-10-11-v4) zugestimmt haben, gelten diese bis zu dem ihnen mitgeteilten Stichtag: bisherige Fassung

1. Teilnahme als gewerblicher Händler

Der Händler bestätigt seine Unternehmereigenschaft und hält Firmen-, Kontakt-, Steuer-, Register- und Auszahlungsdaten aktuell. Freischaltung und weitere Nutzung können von einer nachvollziehbaren Händler-, Steuer- und Zahlungsprüfung abhängen.

Vertragssprache ist Deutsch. Der Händlerbereich kann in weiteren Sprachen angezeigt werden; diese Übersetzungen sind unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die deutschen Fassungen dieser Händlerbedingungen, der P2B-Informationen, des Preisanhangs, der Gebührenhinweise und Gebührenabrechnungen, der Mitteilungen zu Zahlungsanfragen und Rückbuchungen sowie der im Händlerbereich abgegebenen Erklärungen (insbesondere Steuerangaben und Bestätigungen von Rechtstexten). Diese Inhalte werden auch in fremdsprachigen Ansichten auf Deutsch angezeigt.

2. Angebote und Vertragserfüllung

Angebote müssen zutreffende Produkt-, Zustands-, Preis-, Steuer-, Bestands-, Versand- und Rückgabeangaben enthalten. Der Händler darf nur Produkte anbieten, zu deren Vertrieb er berechtigt ist, und bearbeitet Bestellungen, Kundenanfragen, Mängel und Retouren fristgerecht.

Meldet ein Käufer über den Meldeweg ein Problem mit einer Bestellung, antwortet der Händler innerhalb von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) über den Händlerbereich und stellt vorhandene Versand- und Zustellnachweise bereit. Schaltet der Käufer Sevrado ein, entscheidet Sevrado nach den veröffentlichten Regeln des Meldewegs. Entscheidet Sevrado zugunsten des Käufers, willigt der Händler ein, dass Sevrado den entsprechenden Betrag durch Rückbelastung des an ihn geleisteten Transfers (Transfer-Reversal) von seinem Stripe-Konto zurückholt und an den Käufer erstattet. Die Erstattung an den Käufer wird erst nach erfolgreicher Rückholung ausgelöst. Reicht das Guthaben des Händlers dafür nicht aus, bleibt der Händler zur Erstattung verpflichtet; Sevrado leistet die Erstattung nicht aus eigenen Mitteln. Die Verkaufsprovision und die Fixgebühr richten sich dann nach Abschnitt 5 wie bei einer Erstattung.

3. Zahlungen und Verrechnung

Auszahlungen setzen ein freigeschaltetes Stripe-Connect-Konto und erfüllte Verifizierungsanforderungen voraus. Vereinbarte Entgelte, Erstattungen, Rückbuchungen und berechtigte Forderungen können mit Händlerbeträgen verrechnet oder durch Transfer-Rückbelastungen ausgeglichen werden. Ein bestimmter Auszahlungstag wird nur zugesagt, wenn er ausdrücklich angezeigt wird.

4. Prüfung, Einschränkung und Beendigung

Angebote, Sichtbarkeit, Verkaufs-, Auszahlungs- oder Kontofunktionen können verhältnismäßig eingeschränkt oder ausgesetzt werden, wenn Unternehmens-, Kontakt- oder Steuerdaten fehlen oder ungültig sind; Angaben fehlen, die Sevrado als meldender Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) erheben muss; derzeit ist Sevrado kein meldender Plattformbetreiber, sodass dieser Grund nicht greift; Stripe-KYC, Zahlungs- oder Auszahlungsanforderungen nicht erfüllt sind; LUCID-Registrierung oder Systembeteiligung fehlen oder ablaufen; GPSR-, Reifenkennzeichnungs-, Verbraucher-, Versand- oder Widerrufsinformationen fehlen; ein Produkt rechtswidrig, unsicher, zurückgerufen, irreführend oder nicht verfügbar ist; oder konkrete Betrugs-, Sicherheits-, Behörden- oder wiederholte Vertragsverstöße vorliegen.

Stimmt der Händler geänderten Händlerbedingungen oder P2B-Informationen, deren Änderung ihm mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt wurde, bis zu ihrem Wirksamwerden nicht zu, können ab diesem Zeitpunkt seine Angebote aus der öffentlichen Anzeige genommen und neue Angebote, Bestellungen und sonstige Verkaufsfunktionen des Händlerkontos ausgesetzt werden. Der Zugang zum Händlerbereich und zu Mitteilungen bleibt bestehen; dort ist die Zustimmung weiterhin möglich, danach kann der Händler die Reaktivierung beantragen. Sein Recht, den Vertrag vor dem Wirksamwerden zu kündigen, bleibt unberührt.

Objektive Readiness-Prüfungen können einzelne Funktionen automatisch pausieren, sobald ein dokumentierter Status fehlt oder abläuft. Der Händler erhält vor oder gleichzeitig mit der Maßnahme eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger und kann über die Kontaktadresse im Impressum Tatsachen berichtigen, eine menschliche Überprüfung und nach Beseitigung des Grundes die Reaktivierung beantragen.

Eine vollständige Beendigung durch die Plattform wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden mit konkreter Begründung auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt. Die Frist entfällt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht, einem zwingenden Grund oder nachweislich wiederholten Verstößen. Der Händler kann die Vertragsbeziehung über die Kontaktadresse beenden; offene Bestellungen, Abrechnungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben abzuwickeln.

Das Kennzeichen „Geprüfter Händler“ wird ohne gesonderten Antrag angezeigt, solange Stripe-Identität, eine aktuelle USt-IdNr.-Prüfung, ein aktueller, von Sevrado erfasster Gewerbenachweis und vollständige Anbieterangaben vorliegen; es entfällt ohne gesonderte Mitteilung, sobald eine dieser Voraussetzungen fehlt, abläuft oder sich Rechtsträger, Anschrift oder Registereintrag ändern. Das Kennzeichen ist kein Ranking-Parameter.

5. Entgelte (Preisanhang)

Die folgenden Entgelte gelten ab dem Ihnen in Textform mitgeteilten Stichtag; bis dahin gilt die bisher vereinbarte Provision. Für Verkäufe über den Marktplatz berechnet die Plattform je Händler-Teilbestellung eine Verkaufsprovision von 4,00 % des Warenwerts ohne Versandkosten und eine Fixgebühr von 3,99 €. Für Händlerangebote fallen eine Einstellgebühr von 0,25 € bei der ersten Aktivierung an, die die ersten 30 Tage abdeckt, eine Laufgebühr von 0,25 € je weiteren begonnenen Zeitraum von 30 Tagen, in dem das Angebot aktiv ist, sowie auf Wunsch des Händlers eine Hervorhebung von 1,00 € je Angebot und 30 Tage. Beginnt ein Zeitraum von 30 Tagen, während der Händler seinen Verkauf pausiert hat oder das Angebot nicht aktiv ist, fällt für diesen Zeitraum keine Laufgebühr an.

Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Hat der Händler seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und eine gültige USt-IdNr., schuldet er die Umsatzsteuer (Reverse-Charge). Zahlungsgebühren von Stripe, Klarna und PayPal trägt die Plattform; sie werden nicht an den Händler weiterberechnet. Maßgeblich ist die monatliche Rechnung: Sie berechnet die Umsatzsteuer je Steuersatz auf die Summe der Nettoentgelte; bei Einbehalt und Zahlung wird die Umsatzsteuer vorläufig je Entgelt gerundet, eine Rundungsdifferenz gleicht die Rechnung im offenen Saldo aus.

Verkaufsprovision und Fixgebühr werden einschließlich Umsatzsteuer bei der Auszahlung der jeweiligen Teilbestellung einbehalten; der Abzug übersteigt nie Warenwert und Versand der Teilbestellung. Bei einer vollständigen Erstattung entfällt die Verkaufsprovision; die Fixgebühr von 3,99 € zuzüglich Umsatzsteuer bleibt bestehen. Verliert Sevrado eine Zahlungsrückbuchung (Chargeback), steht sie einer vollständigen Erstattung gleich: Der Händler trägt den Betrag, seine Auszahlung wird zurückgeholt, die Verkaufsprovision entfällt und die Fixgebühr von 3,99 € zuzüglich Umsatzsteuer je Teilbestellung bleibt bestehen. Solange eine Rückbuchung offen ist, wird für die betroffene Bestellung nichts ausgezahlt und keine Erstattung über Sevrado ausgelöst. Dasselbe gilt, solange eine Zahlungsanfrage der Bank des Käufers zu der Zahlung (Vorstufe einer Rückbuchung) offen ist. Händlerschutz und die Frist von 5 Kalendertagen gelten erst ab der Benachrichtigung über die Rückbuchung. Sevrado führt das Rückbuchungsverfahren gegenüber dem Zahlungsdienstleister und reicht die Nachweise des Händlers dort ein. Der Händler wirkt mit und stellt angeforderte Nachweise innerhalb der im folgenden Satz genannten 5-Tage-Frist bereit. Händlerschutz: Begründet der Käufer die Rückbuchung mit Nichterhalt oder einer nicht autorisierten Zahlung und weist der Händler innerhalb von 5 Kalendertagen nach Eingang der Benachrichtigung über die Rückbuchung die Zustellung an die Lieferadresse der Bestellung (Sendungsverfolgung mit Zustellbestätigung) oder die Abholung nach, trägt Sevrado den Betrag; Auszahlung und Entgelte bleiben nach Abschluss des Verfahrens wie ohne die Rückbuchung. Hat der Händler den Kaufpreis vor der Rückbuchung bereits vollständig über Sevrado erstattet, trägt Sevrado den Rückbuchungsbetrag; die Erstattung und ihre Abrechnung bleiben unverändert, der Händler wird nicht erneut belastet. Kein Händlerschutz besteht, wenn der Kaufpreis ganz oder teilweise außerhalb von Sevrado erstattet oder abgewickelt wurde, die Ware an eine andere als die in der Bestellung angegebene Adresse versandt wurde oder Nachweise nicht fristgerecht vorliegen. Gewinnt Sevrado die Rückbuchung, wird die zurückgehaltene Auszahlung regulär geleistet. Eine Gebühr für die Rückbuchung selbst wird dem Händler nicht berechnet. Offene Einstell-, Lauf- und Hervorhebungsgebühren werden mit der nächsten Auszahlung verrechnet, ohne dass die Auszahlung negativ wird. Ein Guthaben des Händlers wird mit künftigen Entgelten verrechnet und auf Anfrage ausgezahlt. Ein nach 30 Tagen noch offener Betrag kann im Händlerbereich bezahlt werden. Solange ein Betrag mehr als 30 Tage überfällig ist, kann der Händler keine Angebote neu veröffentlichen, auch nicht aus Entwürfen oder dem Archiv, und keine Hervorhebungen buchen oder verlängern; bereits aktive Angebote bleiben aktiv und bearbeitbar, ausverkaufte Angebote können nach Auffüllen des Bestands wieder angeboten werden, gebuchte Hervorhebungen laufen bis zu ihrem Ende weiter.

Während einer vereinbarten Testphase betragen Verkaufsprovision, Fixgebühr, Einstell- und Laufgebühr 0 €; die Hervorhebung bleibt kostenpflichtig. Ein individuell vereinbarter Provisionssatz ersetzt die Verkaufsprovision von 4,00 %; die Fixgebühr bleibt. Private Verkäufer zahlen keine Entgelte. Kostenpflichtige Software-Pakete für Händler (CRM) sind nicht Teil dieses Preisanhangs; sie werden ausschließlich gesondert nach ihren eigenen Bedingungen abgerechnet und nie mit Auszahlungen verrechnet. Änderungen der Entgelte werden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt; maßgeblich sind die Beträge dieses Preisanhangs.

Ranking und Sichtbarkeit

Ohne eigene Auswahl gilt die Standardsortierung: Händlerangebote, die der Händler gegen Entgelt hervorgehoben hat (1,00 € netto je Angebot und 30 Tage), stehen zuerst und sind für Käufer mit „Hervorgehoben · Anzeige“ gekennzeichnet. Danach folgen die Angebote nach dem Zeitpunkt der Einstellung absteigend. Die Hervorhebung garantiert weder Reichweite noch einen bestimmten Platz.

Wählt der Nutzer eine Sortierung, ist sie der wichtigste Ranking-Parameter. „Neu eingestellt“ ordnet nach dem Zeitpunkt der Einstellung absteigend. „Beste Übereinstimmung“ ordnet bei einem Suchbegriff zuerst Angebote, deren Titel genau dem Suchbegriff entspricht, dann Angebote, deren Titel mit dem Suchbegriff beginnt, dann alle übrigen Treffer; ohne Suchbegriff gilt die Reihenfolge nach dem Zeitpunkt der Einstellung. „Artikelpreis aufsteigend“ und „Artikelpreis absteigend“ ordnen nach dem angezeigten Artikelpreis ohne Versandkosten. „Preis inkl. Versand aufsteigend“ und „Preis inkl. Versand absteigend“ ordnen nach der Summe aus Artikelpreis und angezeigten Versandkosten. „Entfernung aufsteigend“ ordnet nach der Entfernung zwischen dem Standort des Angebots und dem angegebenen Standort; Angebote ohne bekannte Entfernung stehen am Ende. „Inserat endet zuerst“ ordnet nach dem Ablaufzeitpunkt des Angebots aufsteigend; Angebote ohne Ablaufzeitpunkt stehen am Ende. „Beliebteste“ ordnet nach der Zahl der Angebotsaufrufe absteigend. Bei gleichem Hauptwert steht jeweils das neuere Angebot zuerst.

Suchbegriff, Fahrzeugpassung, Kategorie, technische Merkmale, Preisgrenze, Standort, Lieferland, Verfügbarkeit sowie Händler- und Angebotsstatus entscheiden nur darüber, welche Angebote in die Ergebnismenge gelangen. Bezahlte Hervorhebungen wirken nur in der Standardsortierung, nie auf Filter oder andere Sortierungen.

Neu veröffentlichte Angebote sind in den ersten 15 Minuten nach ihrer ersten Veröffentlichung nur für Händler mit aktivem Early-Access-Paket sichtbar, danach für alle Nutzer. Das gilt für alle Anbieter gleich, für Händlerangebote wie für Angebote privater Verkäufer; die Frist lässt sich weder abwählen noch gegen Entgelt verkürzen. Eine erneute Aktivierung desselben Angebots startet keine neue Frist. Der Anbieter sieht seine eigenen Angebote jederzeit.

Das Kennzeichen „Geprüfter Händler“ beeinflusst weder die Ergebnismenge noch die Reihenfolge von Angeboten.

Datenzugang

Die Plattform hat technischen und administrativen Zugriff auf Konto-, Angebots-, Bestell-, Kommunikations-, Zahlungsmetadaten, Auszahlungs-, Nutzungs- und Compliance-Daten, soweit dies für Bereitstellung, Support, Moderation, Sicherheit, Abrechnung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

Der Händler erhält im Händlerbereich Zugriff auf die seinem Unternehmen zugeordneten Angebots-, Bestell-, Kommunikations-, Auszahlungs- und Compliance-Daten. Käuferdaten werden nur bereitgestellt, soweit sie für Vertragserfüllung, Versand, Support oder gesetzliche Pflichten erforderlich sind. Händler erhalten keinen Zugriff auf nicht öffentliche Daten anderer Händler, auf nicht zugeordnete Käuferdaten oder auf Rohdaten des gesamten Marktplatzes.

Cloudflare, Supabase, Stripe und Resend erhalten Daten nur für Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Sicherheit, Zahlung oder E-Mail. Eine Aussetzung des Verkaufs beendet nicht automatisch den Zugang zum Händlerbereich und zu Mitteilungen. Nach Vertragsende kann der technische Zugang beendet werden; ein dauerhafter Dashboard-Zugang wird nicht zugesagt. Eine Kopie eigener, noch gespeicherter Daten kann über die Kontaktadresse angefordert werden, soweit gesetzliche Aufbewahrung, Rechte Dritter oder Sicherheitsinteressen nicht entgegenstehen.

Zusätzliche Kanäle, Gleichbehandlung und Rechte

Zusätzliche Marktplatzverbindungen sind derzeit nicht Bestandteil des Dienstes. Ein vom Händler angeforderter Dateiexport ist keine Veröffentlichung durch die Plattform; der Händler entscheidet selbst über eine anschließende Verwendung bei einem Drittanbieter.

Der Plattformbetreiber verkauft derzeit keine eigenen Waren über den Marktplatz und bevorzugt keine eigenen Angebote im Ranking. Händler behalten ihre Rechte an Marken, Bildern, Texten und sonstigen Inhalten und räumen nur die für die vereinbarten Plattformfunktionen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Änderungen, Beschwerden und Einschränkungen

Änderungen dieser Bedingungen werden auf einem dauerhaften Datenträger grundsätzlich mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden angekündigt; die Frist wird verlängert, wenn der Händler technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss. Der Händler kann vor Wirksamwerden kündigen. Geänderte Fassungen erfordern seine Zustimmung im Händlerbereich; stimmt er bis zum Wirksamwerden nicht zu, können Angebote und Verkaufsfunktionen nach Abschnitt 4 der Händlerbedingungen eingeschränkt werden. Rückwirkende Änderungen erfolgen nur aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten oder wenn sie für Händler vorteilhaft sind. Die Vorlauffrist kann außerdem bei einer unvorhergesehenen, unmittelbar drohenden Gefahr für Dienst, Verbraucher oder Händler entfallen.

Händler können über die im Impressum genannte Kontaktadresse kostenfrei Beschwerden einreichen und eine menschliche Überprüfung von Einschränkungen verlangen. Solange der Plattformbetreiber die Voraussetzungen eines kleinen Unternehmens erfüllt, besteht die Ausnahme vom förmlichen internen Beschwerdemanagementsystem nach Artikel 11 und von der Pflicht zur Benennung von Mediatoren nach Artikel 12 Absatz 1 der P2B-Verordnung. Gesetzliche Ansprüche und der Rechtsweg bleiben unberührt.

Pflichten des Händlers

Der Händler bestätigt, nur rechtmäßig verkehrsfähige und nicht zurückgerufene Produkte anzubieten. Er hält erforderliche Hersteller-, Importeur-, verantwortliche-Person-, Identifikations-, Sicherheits-, Warn- und Rückverfolgbarkeitsangaben sowie erforderliche Genehmigungen, ABE oder Gutachten zutreffend vor.

Bekannte Sicherheitsrisiken, Rückrufe, Fälschungsverdacht und behördliche Maßnahmen werden unverzüglich gemeldet; betroffene Angebote werden pausiert. Die Selbsterklärung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Prüfung oder Dokumentation.