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Sevrado

Händlerbedingungen

Stand: 2026-07-14-v2

1. Teilnahme als gewerblicher Händler

Der Händler bestätigt seine Unternehmereigenschaft und hält Firmen-, Kontakt-, Steuer-, Register- und Auszahlungsdaten aktuell. Freischaltung und weitere Nutzung können von einer nachvollziehbaren Händler-, Steuer- und Zahlungsprüfung abhängen.

2. Angebote und Vertragserfüllung

Angebote müssen zutreffende Produkt-, Zustands-, Preis-, Steuer-, Bestands-, Versand- und Rückgabeangaben enthalten. Der Händler darf nur Produkte anbieten, zu deren Vertrieb er berechtigt ist, und bearbeitet Bestellungen, Kundenanfragen, Mängel und Retouren fristgerecht.

3. Zahlungen und Verrechnung

Auszahlungen setzen ein freigeschaltetes Stripe-Connect-Konto und erfüllte Verifizierungsanforderungen voraus. Vereinbarte Entgelte, Erstattungen, Rückbuchungen und berechtigte Forderungen können mit Händlerbeträgen verrechnet oder durch Transfer-Rückbelastungen ausgeglichen werden. Ein bestimmter Auszahlungstag wird nur zugesagt, wenn er ausdrücklich angezeigt wird.

4. Prüfung, Einschränkung und Beendigung

Angebote, Sichtbarkeit, Verkaufs-, Auszahlungs- oder Kontofunktionen können verhältnismäßig eingeschränkt oder ausgesetzt werden, wenn Unternehmens-, Kontakt-, Steuer- oder DAC7-Daten fehlen oder ungültig sind; Stripe-KYC, Zahlungs- oder Auszahlungsanforderungen nicht erfüllt sind; LUCID-Registrierung oder Systembeteiligung fehlen oder ablaufen; GPSR-, Reifenkennzeichnungs-, Verbraucher-, Versand- oder Widerrufsinformationen fehlen; ein Produkt rechtswidrig, unsicher, zurückgerufen, irreführend oder nicht verfügbar ist; oder konkrete Betrugs-, Sicherheits-, Behörden- oder wiederholte Vertragsverstöße vorliegen.

Objektive Readiness-Prüfungen können einzelne Funktionen automatisch pausieren, sobald ein dokumentierter Status fehlt oder abläuft. Der Händler erhält vor oder gleichzeitig mit der Maßnahme eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger und kann über die Kontaktadresse im Impressum Tatsachen berichtigen, eine menschliche Überprüfung und nach Beseitigung des Grundes die Reaktivierung beantragen.

Eine vollständige Beendigung durch die Plattform wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden mit konkreter Begründung auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt. Die Frist entfällt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht, einem zwingenden Grund oder nachweislich wiederholten Verstößen. Der Händler kann die Vertragsbeziehung über die Kontaktadresse beenden; offene Bestellungen, Abrechnungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben abzuwickeln.

Ranking und Sichtbarkeit

Die vom Nutzer gewählte Sortierung ist der wichtigste Ranking-Parameter. „Neu“ ordnet nach dem Zeitpunkt der Einstellung absteigend. „Preis aufsteigend“ oder „Preis absteigend“ ordnet nach dem angezeigten Artikelpreis ohne zusätzliche Versandkosten in der gewählten Richtung. „Beliebt“ ordnet nach der Zahl der Angebotsaufrufe absteigend. Bei gleichem Hauptwert steht jeweils das neuere Angebot zuerst.

Suchbegriff, Fahrzeugpassung, Kategorie, technische Merkmale, Preisgrenze, Standort, Lieferland, Verfügbarkeit sowie Händler- und Angebotsstatus entscheiden nur darüber, welche Angebote in die Ergebnismenge gelangen. Bezahlte Platzierungen beeinflussen die Reihenfolge nicht.

Datenzugang

Die Plattform hat technischen und administrativen Zugriff auf Konto-, Angebots-, Bestell-, Kommunikations-, Zahlungsmetadaten, Auszahlungs-, Nutzungs- und Compliance-Daten, soweit dies für Bereitstellung, Support, Moderation, Sicherheit, Abrechnung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

Der Händler erhält im Händlerbereich Zugriff auf die seinem Unternehmen zugeordneten Angebots-, Bestell-, Kommunikations-, Auszahlungs- und Compliance-Daten. Käuferdaten werden nur bereitgestellt, soweit sie für Vertragserfüllung, Versand, Support oder gesetzliche Pflichten erforderlich sind. Händler erhalten keinen Zugriff auf nicht öffentliche Daten anderer Händler, auf nicht zugeordnete Käuferdaten oder auf Rohdaten des gesamten Marktplatzes.

Cloudflare, Supabase, Stripe und Resend erhalten Daten nur für Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Sicherheit, Zahlung oder E-Mail. Eine Aussetzung des Verkaufs beendet nicht automatisch den Zugang zum Händlerbereich und zu Mitteilungen. Nach Vertragsende kann der technische Zugang beendet werden; ein dauerhafter Dashboard-Zugang wird nicht zugesagt. Eine Kopie eigener, noch gespeicherter Daten kann über die Kontaktadresse angefordert werden, soweit gesetzliche Aufbewahrung, Rechte Dritter oder Sicherheitsinteressen nicht entgegenstehen.

Zusätzliche Kanäle, Gleichbehandlung und Rechte

Zusätzliche Marktplatzverbindungen sind derzeit nicht Bestandteil des Dienstes. Ein vom Händler angeforderter Dateiexport ist keine Veröffentlichung durch die Plattform; der Händler entscheidet selbst über eine anschließende Verwendung bei einem Drittanbieter.

Der Plattformbetreiber verkauft derzeit keine eigenen Waren über den Marktplatz und bevorzugt keine eigenen Angebote im Ranking. Händler behalten ihre Rechte an Marken, Bildern, Texten und sonstigen Inhalten und räumen nur die für die vereinbarten Plattformfunktionen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Änderungen, Beschwerden und Einschränkungen

Änderungen dieser Bedingungen werden auf einem dauerhaften Datenträger grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden angekündigt; die Frist wird verlängert, wenn der Händler technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss. Der Händler kann vor Wirksamwerden kündigen. Rückwirkende Änderungen erfolgen nur aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten oder wenn sie für Händler vorteilhaft sind. Die Vorlauffrist kann außerdem bei einer unvorhergesehenen, unmittelbar drohenden Gefahr für Dienst, Verbraucher oder Händler entfallen.

Händler können über die im Impressum genannte Kontaktadresse kostenfrei Beschwerden einreichen und eine menschliche Überprüfung von Einschränkungen verlangen. Solange der Plattformbetreiber die Voraussetzungen eines kleinen Unternehmens erfüllt, besteht die Ausnahme vom förmlichen internen Beschwerdemanagementsystem nach Artikel 11 und von der Pflicht zur Benennung von Mediatoren nach Artikel 12 Absatz 1 der P2B-Verordnung. Gesetzliche Ansprüche und der Rechtsweg bleiben unberührt.

Pflichten des Händlers

Der Händler bestätigt, nur rechtmäßig verkehrsfähige und nicht zurückgerufene Produkte anzubieten. Er hält erforderliche Hersteller-, Importeur-, verantwortliche-Person-, Identifikations-, Sicherheits-, Warn- und Rückverfolgbarkeitsangaben sowie erforderliche Genehmigungen, ABE oder Gutachten zutreffend vor.

Bekannte Sicherheitsrisiken, Rückrufe, Fälschungsverdacht und behördliche Maßnahmen werden unverzüglich gemeldet; betroffene Angebote werden pausiert. Die Selbsterklärung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Prüfung oder Dokumentation.