Händlerbedingungen (bisherige Fassung)
Stand: 2026-10-11-v3 / P2B-Informationen 2026-10-11-v4
Bisherige Fassung
Diese Händlerbedingungen (Version 2026-10-11-v3) und P2B-Informationen (Version 2026-10-11-v4) gelten für Händler, die ihnen zugestimmt haben, bis zu dem Stichtag, der ihnen auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt wurde. Danach gilt die aktuelle Fassung. Aktuelle Händlerbedingungen
1. Teilnahme als gewerblicher Händler
Der Händler bestätigt seine Unternehmereigenschaft und hält Firmen-, Kontakt-, Steuer-, Register- und Auszahlungsdaten aktuell. Freischaltung und weitere Nutzung können von einer nachvollziehbaren Händler-, Steuer- und Zahlungsprüfung abhängen.
2. Angebote und Vertragserfüllung
Angebote müssen zutreffende Produkt-, Zustands-, Preis-, Steuer-, Bestands-, Versand- und Rückgabeangaben enthalten. Der Händler darf nur Produkte anbieten, zu deren Vertrieb er berechtigt ist, und bearbeitet Bestellungen, Kundenanfragen, Mängel und Retouren fristgerecht.
3. Zahlungen und Verrechnung
Auszahlungen setzen ein freigeschaltetes Stripe-Connect-Konto und erfüllte Verifizierungsanforderungen voraus. Vereinbarte Entgelte, Erstattungen, Rückbuchungen und berechtigte Forderungen können mit Händlerbeträgen verrechnet oder durch Transfer-Rückbelastungen ausgeglichen werden. Ein bestimmter Auszahlungstag wird nur zugesagt, wenn er ausdrücklich angezeigt wird.
4. Prüfung, Einschränkung und Beendigung
Angebote, Sichtbarkeit, Verkaufs-, Auszahlungs- oder Kontofunktionen können verhältnismäßig eingeschränkt oder ausgesetzt werden, wenn Unternehmens-, Kontakt-, Steuer- oder DAC7-Daten fehlen oder ungültig sind; Stripe-KYC, Zahlungs- oder Auszahlungsanforderungen nicht erfüllt sind; LUCID-Registrierung oder Systembeteiligung fehlen oder ablaufen; GPSR-, Reifenkennzeichnungs-, Verbraucher-, Versand- oder Widerrufsinformationen fehlen; ein Produkt rechtswidrig, unsicher, zurückgerufen, irreführend oder nicht verfügbar ist; oder konkrete Betrugs-, Sicherheits-, Behörden- oder wiederholte Vertragsverstöße vorliegen.
Objektive Readiness-Prüfungen können einzelne Funktionen automatisch pausieren, sobald ein dokumentierter Status fehlt oder abläuft. Der Händler erhält vor oder gleichzeitig mit der Maßnahme eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger und kann über die Kontaktadresse im Impressum Tatsachen berichtigen, eine menschliche Überprüfung und nach Beseitigung des Grundes die Reaktivierung beantragen.
Eine vollständige Beendigung durch die Plattform wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden mit konkreter Begründung auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt. Die Frist entfällt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht, einem zwingenden Grund oder nachweislich wiederholten Verstößen. Der Händler kann die Vertragsbeziehung über die Kontaktadresse beenden; offene Bestellungen, Abrechnungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben abzuwickeln.
5. Entgelte (Preisanhang)
Die folgenden Entgelte gelten ab dem Ihnen in Textform mitgeteilten Stichtag; bis dahin gilt die bisher vereinbarte Provision. Für Verkäufe über den Marktplatz berechnet die Plattform je Händler-Teilbestellung eine Verkaufsprovision von 4,00 % des Warenwerts ohne Versandkosten und eine Fixgebühr von 0,99 €. Für Händlerangebote fallen eine Einstellgebühr von 0,25 € bei der ersten Aktivierung an, die die ersten 30 Tage abdeckt, eine Laufgebühr von 0,25 € je weiteren begonnenen Zeitraum von 30 Tagen, in dem das Angebot aktiv ist, sowie auf Wunsch des Händlers eine Hervorhebung von 1,00 € je Angebot und 30 Tage. Beginnt ein Zeitraum von 30 Tagen, während der Händler seinen Verkauf pausiert hat oder das Angebot nicht aktiv ist, fällt für diesen Zeitraum keine Laufgebühr an.
Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Hat der Händler seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und eine gültige USt-IdNr., schuldet er die Umsatzsteuer (Reverse-Charge). Zahlungsgebühren von Stripe, Klarna und PayPal trägt die Plattform; sie werden nicht an den Händler weiterberechnet. Maßgeblich ist die monatliche Rechnung: Sie berechnet die Umsatzsteuer je Steuersatz auf die Summe der Nettoentgelte; bei Einbehalt und Zahlung wird die Umsatzsteuer vorläufig je Entgelt gerundet, eine Rundungsdifferenz gleicht die Rechnung im offenen Saldo aus.
Verkaufsprovision und Fixgebühr werden einschließlich Umsatzsteuer bei der Auszahlung der jeweiligen Teilbestellung einbehalten; der Abzug übersteigt nie Warenwert und Versand der Teilbestellung. Bei einer vollständigen Erstattung entfällt die Verkaufsprovision; die Fixgebühr von 0,99 € zuzüglich Umsatzsteuer bleibt bestehen. Eine verlorene Rückbuchung (Chargeback) steht einer vollständigen Erstattung gleich. Offene Einstell-, Lauf- und Hervorhebungsgebühren werden mit der nächsten Auszahlung verrechnet, ohne dass die Auszahlung negativ wird. Ein Guthaben des Händlers wird mit künftigen Entgelten verrechnet und auf Anfrage ausgezahlt. Ein nach 30 Tagen noch offener Betrag kann im Händlerbereich bezahlt werden. Ist ein Betrag mehr als 30 Tage überfällig, können keine neuen Angebote aktiviert werden; bereits aktive Angebote bleiben aktiv.
Während einer vereinbarten Testphase betragen Verkaufsprovision, Fixgebühr, Einstell- und Laufgebühr 0 €; die Hervorhebung bleibt kostenpflichtig. Ein individuell vereinbarter Provisionssatz ersetzt die Verkaufsprovision von 4,00 %; die Fixgebühr bleibt. Private Verkäufer zahlen keine Entgelte. Kostenpflichtige Software-Pakete für Händler (CRM) sind nicht Teil dieses Preisanhangs; sie werden ausschließlich gesondert nach ihren eigenen Bedingungen abgerechnet und nie mit Auszahlungen verrechnet. Änderungen der Entgelte werden mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt; maßgeblich sind die Beträge dieses Preisanhangs.
Ranking und Sichtbarkeit
Ohne eigene Auswahl gilt die Standardsortierung: Händlerangebote, die der Händler gegen Entgelt hervorgehoben hat (1,00 € netto je Angebot und 30 Tage), stehen zuerst und sind für Käufer mit „Hervorgehoben · Anzeige“ gekennzeichnet. Danach folgen die Angebote nach dem Zeitpunkt der Einstellung absteigend. Die Hervorhebung garantiert weder Reichweite noch einen bestimmten Platz.
Wählt der Nutzer eine Sortierung, ist sie der wichtigste Ranking-Parameter. „Neu eingestellt“ ordnet nach dem Zeitpunkt der Einstellung absteigend. „Beste Übereinstimmung“ ordnet bei einem Suchbegriff zuerst Angebote, deren Titel genau dem Suchbegriff entspricht, dann Angebote, deren Titel mit dem Suchbegriff beginnt, dann alle übrigen Treffer; ohne Suchbegriff gilt die Reihenfolge nach dem Zeitpunkt der Einstellung. „Artikelpreis aufsteigend“ und „Artikelpreis absteigend“ ordnen nach dem angezeigten Artikelpreis ohne Versandkosten. „Preis inkl. Versand aufsteigend“ und „Preis inkl. Versand absteigend“ ordnen nach der Summe aus Artikelpreis und angezeigten Versandkosten. „Entfernung aufsteigend“ ordnet nach der Entfernung zwischen dem Standort des Angebots und dem angegebenen Standort; Angebote ohne bekannte Entfernung stehen am Ende. „Inserat endet zuerst“ ordnet nach dem Ablaufzeitpunkt des Angebots aufsteigend; Angebote ohne Ablaufzeitpunkt stehen am Ende. „Beliebteste“ ordnet nach der Zahl der Angebotsaufrufe absteigend. Bei gleichem Hauptwert steht jeweils das neuere Angebot zuerst.
Suchbegriff, Fahrzeugpassung, Kategorie, technische Merkmale, Preisgrenze, Standort, Lieferland, Verfügbarkeit sowie Händler- und Angebotsstatus entscheiden nur darüber, welche Angebote in die Ergebnismenge gelangen. Bezahlte Hervorhebungen wirken nur in der Standardsortierung, nie auf Filter oder andere Sortierungen.
Datenzugang
Die Plattform hat technischen und administrativen Zugriff auf Konto-, Angebots-, Bestell-, Kommunikations-, Zahlungsmetadaten, Auszahlungs-, Nutzungs- und Compliance-Daten, soweit dies für Bereitstellung, Support, Moderation, Sicherheit, Abrechnung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Der Händler erhält im Händlerbereich Zugriff auf die seinem Unternehmen zugeordneten Angebots-, Bestell-, Kommunikations-, Auszahlungs- und Compliance-Daten. Käuferdaten werden nur bereitgestellt, soweit sie für Vertragserfüllung, Versand, Support oder gesetzliche Pflichten erforderlich sind. Händler erhalten keinen Zugriff auf nicht öffentliche Daten anderer Händler, auf nicht zugeordnete Käuferdaten oder auf Rohdaten des gesamten Marktplatzes.
Cloudflare, Supabase, Stripe und Resend erhalten Daten nur für Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Sicherheit, Zahlung oder E-Mail. Eine Aussetzung des Verkaufs beendet nicht automatisch den Zugang zum Händlerbereich und zu Mitteilungen. Nach Vertragsende kann der technische Zugang beendet werden; ein dauerhafter Dashboard-Zugang wird nicht zugesagt. Eine Kopie eigener, noch gespeicherter Daten kann über die Kontaktadresse angefordert werden, soweit gesetzliche Aufbewahrung, Rechte Dritter oder Sicherheitsinteressen nicht entgegenstehen.
Zusätzliche Kanäle, Gleichbehandlung und Rechte
Zusätzliche Marktplatzverbindungen sind derzeit nicht Bestandteil des Dienstes. Ein vom Händler angeforderter Dateiexport ist keine Veröffentlichung durch die Plattform; der Händler entscheidet selbst über eine anschließende Verwendung bei einem Drittanbieter.
Der Plattformbetreiber verkauft derzeit keine eigenen Waren über den Marktplatz und bevorzugt keine eigenen Angebote im Ranking. Händler behalten ihre Rechte an Marken, Bildern, Texten und sonstigen Inhalten und räumen nur die für die vereinbarten Plattformfunktionen erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Änderungen, Beschwerden und Einschränkungen
Änderungen dieser Bedingungen werden auf einem dauerhaften Datenträger grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden angekündigt; die Frist wird verlängert, wenn der Händler technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss. Der Händler kann vor Wirksamwerden kündigen. Rückwirkende Änderungen erfolgen nur aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten oder wenn sie für Händler vorteilhaft sind. Die Vorlauffrist kann außerdem bei einer unvorhergesehenen, unmittelbar drohenden Gefahr für Dienst, Verbraucher oder Händler entfallen.
Händler können über die im Impressum genannte Kontaktadresse kostenfrei Beschwerden einreichen und eine menschliche Überprüfung von Einschränkungen verlangen. Solange der Plattformbetreiber die Voraussetzungen eines kleinen Unternehmens erfüllt, besteht die Ausnahme vom förmlichen internen Beschwerdemanagementsystem nach Artikel 11 und von der Pflicht zur Benennung von Mediatoren nach Artikel 12 Absatz 1 der P2B-Verordnung. Gesetzliche Ansprüche und der Rechtsweg bleiben unberührt.